Die bty One GmbH stellt über ihre verbundenen Vertriebssektoren (Geschäft Balet agriservice, Online-Shop b-store.ch, Vertrieb von FORS-Futtermitteln usw.) grundsätzlich Produkte und Dienstleistungen gegen Barzahlung zur Verfügung: entweder in bar oder elektronisch über das den Kunden im Geschäft zur Verfügung gestellte Zahlungsterminal oder das mobile Zahlungsterminal. Den Kunden wird eine breite Palette elektronischer Zahlungsmittel angeboten. In Abwesenheit jeder besonderen Vereinbarung zwischen bty One und dem Kunden gelten diese allgemeinen Inkassobedingungen vollständig, gegebenenfalls für die durch eine Vereinbarung nicht definierten Punkte, für jeden Verkauf.
Die verkauften Produkte und Dienstleistungen werden direkt beim Kauf kassiert. Bei Barzahlung kann ein Skonto gewährt werden. Die mit der elektronischen Zahlung verbundenen Kosten werden grundsätzlich von bty One übernommen. American Express-Kreditkarten werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
Der Kunde kann anfragen, die Produkte und Dienstleistungen per Rechnung zu bezahlen. Dazu muss der Kunde im Voraus über ein vollständig ausgefülltes Kundenkonto verfügen, dessen Informationen aktuell sind. bty One kann die Durchführung des Rechnungsverkaufs nach eigenem Ermessen verweigern.
Ein neuer Kunde ohne bestehendes Konto muss für die Eröffnung eines Rechnungskontos einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit erbringen. Einem Kunden, der bereits über ein Rechnungskonto verfügt, kann eine Leistung auf Rechnung verweigert werden, wenn bty One der Ansicht ist, dass die Zahlungsfähigkeit des Kunden nicht mehr gewährleistet ist.
Wenn der Kunde eine Barzahlung am Postschalter vornimmt, können ihm von bty One die tatsächlichen Kosten dieser Zahlungsweise verrechnet werden. Aktuelle Kosten, die bty One von der PostFinance AG belastet werden (gültig ab 01.07.2020), pro eingezogener QR-Rechnung:
CHF 1.20 bis CHF 50.00
CHF 1.60 bis CHF 100.00
CHF 2.35 bis CHF 1'000.00
CHF 3.95 bis CHF 10'000.00
CHF 1.25 zusätzlich, pro Tranche von CHF 10'000.00
Um diese Kosten zu vermeiden, empfiehlt bty One dem Kunden, die E-Banking-Plattform seiner Bank zu nutzen, oder wenn er unbedingt eine Barzahlung vornehmen möchte, hat er die Möglichkeit, dies direkt im Geschäft Balet agriservice zu tun.
Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen im Voraus zwischen bty One GmbH und dem Kunden vereinbart wurden, sind die von bty One Sàrl ausgestellten Rechnungen zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zahlbar: 15 Tage für Verkäufe im Geschäft Balet agriservice und 30 Tage für den Direktvertrieb von FORS-Futtermitteln. Online-Verkäufe auf der Website b-store.ch sind bei Bestellabschluss zahlbar, ausschliesslich per Debit-/Kreditkarte oder TWINT.
bty One kann bei Zahlung nach dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum Verzugszinsen von 8% pro Jahr auf den ursprünglichen Forderungsbetrag verlangen.
bty One kann bei Ausstellung einer schriftlichen Mahnung nach Nichtzahlung einer bereits gemahnten Rechnung Mahngebühren in Höhe von CHF 30.00 verlangen.
Nach Ablauf der in der schriftlichen Mahnung gewährten Zahlungsfrist kann bty One, falls der Forderungsbetrag nicht eingezogen werden konnte, den Forderungseinzug bei der zuständigen Behörde beantragen oder die Forderung an ein privates Inkassounternehmen übertragen. Bei Einzug auf dem Rechtsweg kann der Kunde wählen, die Forderung bei der zuständigen Behörde oder bei bty One zu begleichen. In allen Fällen müssen die durch das Verfahren verursachten Kosten vom Kunden getragen werden. Bei Einzug über ein privates Unternehmen wird dieses faktisch der einzige Ansprechpartner für alle Kundenanfragen bezüglich der Forderung. Alle anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Kundendaten werden zum Zweck der Dossierbearbeitung an das Inkassorgan übermittelt, ohne dass eine vorherige Genehmigung des Kunden erforderlich ist.
Diese allgemeinen Inkassobedingungen sowie jede andere separate Vereinbarung werden nach den am Gerichtsstand geltenden Gesetzen geregelt und ausgelegt. Gerichtsstand: 1950 Sitten, Schweiz.
Die neueste Version der allgemeinen Inkassobedingungen ist jederzeit über diesen Link abrufbar: https://www.bty.one/aib. bty One behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jeden Teil dieser allgemeinen Inkassobedingungen zu aktualisieren, zu ändern oder zu ersetzen, indem Aktualisierungen und Änderungen auf ihrer Website veröffentlicht werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den angegebenen Link regelmässig zu konsultieren, um über die neueste Version dieser Bedingungen zu verfügen.
Fragen zu den allgemeinen Inkassobedingungen sind per E-Mail an info@bty.one oder per Post an bty One GmbH, Route de la Drague 19, 1950 Sion, Schweiz zu richten.
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